Impfpflichtpropaganda mit einem Juristen und Art. 2 GG
n-tv: Juristen halten Impfpflicht für umsetzbar
Eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus wäre nach Ansicht des Staatsrechtlers Ulrich Battis vom Grundgesetz gedeckt. „Eine solche allgemeine Impfpflicht ist durchaus vertretbar – und zwar, um das Leben anderer Menschen zu schützen“, sagte der Rechtswissenschaftler von der Berliner Humboldt-Universität der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Battis verwies auf Artikel 2 des Grundgesetzes, der den Schutz des Lebens anderer Menschen festlegt. „Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das ebenfalls der Artikel 2 festschreibt, hat dahinter zurückzutreten.“
Der betreffende Artikel aus dem GG
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 2 des GG spricht gegen eine Impfpflicht. Daraus ein Argument für die Impfpflicht zu machen, ist katastrophal.
Ganz übel. Wen verletze ich denn, wenn ICH MICH nicht impfen lasse?
Wessen und welche Rechte verletze ich?
Bei einer Impfpflicht wird zunächst MEIN Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt.
Ich dachte dieses Thema hätte sich mit dem 3. Reich erledigt.
Der Jurist kann die „Pandemielage“ nicht abschätzen. Er sollte ordentliche Sachverständige um Rat fragen. Sein Urteil hätte keinen Bestand – vorausgesetzt alles liefe korrekt.
(…)Der Saarbrücker Pharmazie-Professor Thorsten Lehr sagte „RTL direkt“, im nächsten Frühjahr führe kein Weg an einer Impfpflicht vorbei. Sie könne die Lage „schlagartig“ ändern. „Das Ende der Pandemie liegt mit der Impfpflicht in unseren Händen.“ (…)
Die Impfungen haben die Infektionszahlen bisher „schlagartig geändert“: Mit Impfungen haben wir momentan die höchsten Zahlen bisher.
Man versucht mit fadenscheinigen Argumenten den Verlust der Wertigkeit des Gundgesetzes mit „Freiheit“ zu begründen.
(…) Die Regierungschefs von Baden-Württemberg und Bayern, Winfried Kretschmann und Markus Söder, schrieben in einem gemeinsamen Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“: „Eine Impfpflicht ist kein Verstoß gegen die Freiheitsrechte. Vielmehr ist sie die Voraussetzung dafür, dass wir unsere Freiheit zurückgewinnen.“ (…)
Den Weg der Freiheit mit Impfungen ist momentan ersichtlich.
(…) Individuelle Freiheit hat Grenzen
Der Verwaltungsrechtler Hinnerk Wißmann von der Universität Münster sagte der „Welt“, eine Impfpflicht sei das mildere Mittel, „wenn die Alternative ist, den freien Staat in Lockdown-Endlosschleifen abzuschaffen„. Uwe Volkmann, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Goethe-Universität Frankfurt, sagte, die „Eingriffstiefe“ sei geringer als „die andernfalls erforderlichen gravierenden Freiheitseinschränkungen“.
Wißmann begründet die Einschränkung der Freiheit mit dem Zustand der eingeschänkten Freiheit:
Ich bestehle Dich, weil mein vorheriger Diebstahl bereits viel größer war.