Es wird häufig diskutiert, ob wir das Kopftuch im Richteramt zulassen können oder nicht. Was nie diskutiert wird:
Dürfen muslimische Mädchen in der Schule das Kopftuch tragen oder nicht?
„Natürlich!“, werden die meisten entgegnen. „Wir haben doch die Religionsfreiheit!“ Ja, es ist ja auch schön und wichtig, dass wir die Religionsfreiheit haben; diese Religionsfreiheit führt aber zu einer Privilegierung der muslimischen Mädchen.
Wie? Mit Kopftuch privilegiert?
Dies wird schnell deutlich: Jungs, die in der Schule ihre Baseballkappen tragen möchten, müssen diese in den meisten Klassen zu Unterrichtsbeginn ablegen, während Muslima ihre Kopftücher aus religiösen Gründen anbehalten dürfen. Zack! Die Muslima ist privilegiert.
Ich weiß nicht, wie es um die jüdische Kippa bestellt ist, ob Juden ihre Kippa aufbehalten dürfen oder nicht. Tatsache aber ist: Hier findet eine Privilegierung über die Religion des Islam statt. Ich finde nicht, dass Religionsfreiheit zu Bevorzugungen führen darf. Wer jetzt entgegnet: „Die Muslima trägt das Kopftuch aber nicht freiwillig! Es ist ihr durch die Religion vorgeschrieben!“, muss sich fragen lassen, ob Religionsfreiheit zur Diskriminierung des Gläubigen führen darf. Man muss dann aber auch den Islam noch früher hinterfragen als man es ohnehin tun sollte.
Sollte die Zeit der Religionen nicht ohnehin vorüber sein? Alles sieht aber danach aus, dass wir uns mit dem Islam wieder in Richtung Mittelalter bewegen. Durch die Privilegierung der muslimischen Mädchen hält das Mittelalter nämlich Einzug in deutsche Klassenzimmer.